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KARIMPEX STROJÍRNY, s.r.o.
Aktivitäten der Gesellschaft
- Herstellung der rotierenden und nicht rotierenden Maschinenteile
- Herstellung der geschweißten Konstruktionen, Schweißteile und längeren Konstruktionen, z.B. der Förderer, Getriebegehäuse
inklusive der Bearbeitung.
- Herstellung der Komponenten von Konstruktionen.
- Ausgebrannte Halbzeuge und Endprodukte bis die Abmessung von 2500 x 6000 mm und Materialdicke bis 200 mm, mit der Genauigkeit
von 0,3 mm und weiterhin die mit Plasma gebrannten Endprodukte, Materialdicke von 1 mm bis 35mm, mit der Genauigkeit von 0.3 mm.
- Schleifen der Bearbeitungswerkzeuge.
- Schlosserei- und Montagetätigkeiten.
- Schweißen der maschinellen Konstruktionen mit größeren Abmessungen: Gestelle, Rahmen, Stützkonstruktionen usw.
- Klassische Bearbeitung der Maschinenteile mit kleineren Abmessungen in größeren Serien.
- Herstellung und Lieferung der Bohrstangen für Gestein und Kohle (gewickelt, Rohrbohrstangen) fürs Bohren mit den
Rotationsbohrmaschinen des Typs VU-2, VU-3, mit den Bohrhämmern VK 21-3 und VK 22-1, für die Bohrwagen HVJR, VVH-1R und
Prüfstangen inklusive der Prüfgarnituren mit der Gewinde- und Vierkantverbindung.
- Ersatzteile für die Grubentechnik (Bewehrungen, Stollen- und Streckenvortriebsmaschinen, Transportmechanismen und Bestandteile
für die Bauten der Grubenwerke).
- Mittlere und generelle Überholungen der Stollen- und Streckenvortriebsmaschinen und deren Komponenten
Die Gesellschaft ist der Alleinverkäufer der Grubenmaschinen und deren Ersatzteile für die Tschechische Republik, die in ZZM S.A. Zabrzeh,
Polen hergestellt werden. Fürs Sicherstellen der kurzen Liefertermine von Ersatzteilen und der flexiblen Serviceleistungen hat die Firma
das Konsignationslager mit dem ununterbrochenen Servicedienst errichtet.

Die Gesellschaft stellt gleichfalls die Maschinenbauteile und die Konstruktionen für die ausländischen Abnehmer her.
Auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Brandschutzes hält unsere Gesellschaft die Gesetzgebung im möglichst hohen Maß ein.
Alle Arbeitsplätze, bei denen es nach dem Brandschutzgesetz gefordert wird, wurden und werden nach der entsprechenden Gesetzgebung sowohl mit
den Feuerlöschmitteln, die ordentlich in den gesetzlichen Fristen revidiert werden, als auch mit den ordentlich bearbeiteten Richtlinien und
Brandschutzordnungen, nach denen die Mitarbeiter auf den einschlägigen Arbeits- und Lagerstellen durchgeschult und überprüft werden, ausgestattet.
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